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Auto- und Motorradfahrer dürfen sich freuen: In der Ferienzeit vom 1. Juli bis zum 31. August gilt an Sonnabenden zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr auf bestimmten Strecken ein Fahrverbot für Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Zusammen mit dem ganzjährig gültigen Sonntagsfahrverbot zwischen 0.00 Uhr und 22.00 Uhr können Urlauber und Ausflügler im Sommer ihre Touren am Wochenende also ohne stressige Brummi-Kolonnen planen.
Der Auto-und Reiseclub (ARCD) weist darauf hin, dass die Fahreinschränkungen nur für bestimmte Strecken gelten und Ausnahmen für bestimmte Güterverkehrsarten und Transportgüter zulässig sind. Informationen dazu gibt es unter www.bmvbs.de/Verkehr auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums.
Nur auf den ersten Blick sind Lkw-Fahrverbote in Deutschland klar und einfach geregelt. Verkehrsexperten beklagen seit langem die großzügig gewährten „ortsabhängigen“ Ausnahmegenehmigungen in den Bundesländern. Damit soll jetzt nach dem Willen des Bundesrates Schluss sein: Mitte Mai 2009 verabschiedete die Länderkammer auf Antrag von Hamburg, Thüringen und Brandenburg einen Verordnungsentwurf, der bundeseinheitlich Ausnahmen von Lkw-Fahrverboten in der Straßenverkehrs-Ordnung und in der Ferienreiseverordnung regelt.
In Zukunft haben die Länder kaum noch Möglichkeiten, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Für die Überwachungsbehörden vor Ort gibt es eine einheitliche Rechtsgrundlage. Dies soll die Wirtschaft entlasten, beim Bürokratieabbau helfen und die Arbeit der Überwachungsbehörden erleichtern.
geschrieben von (ar/Sm) veröffentlicht am 26.06.2009 aktualisiert am 26.06.2009
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