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Tippblinken ist bequem. Nur ein leichtes Drücken mit dem Zeigefinger auf den Blinkhebel und schon leuchtet der Richtungsanzeiger zwei-, dreimal auf und schaltet sich von alleine wieder ab. Doch das Tippblinken ist nicht für jede Verkehrssituation geeignet.
Reicht ein zwei- bis dreimaliges Aufleuchten des Blinkers bei Überholvorgängen oder beim Ein- und Ausscheren auf der Autobahn aus, muss beispielsweise vor dem Abbiegen länger geblinkt werden.
Laut den Experten der Prüforganisation Dekra sollten Autofahrer mindestens 30 Meter vor einer Abbiegestelle den Blinker betätigen, damit andere Verkehrsteilnehmer das Vorhaben auch mit genügend Vorlauf erkennen können.
Wer nicht „rechtzeitig und deutlich“ seinen Abbiegewunsch kundtut, wie es die StVO vorschreibt, muss mit einem Knöllchen in Höhe von zehn Euro rechnen.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) | Foto: dpp veröffentlicht am 04.01.2010 aktualisiert am 04.01.2010
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Der Blinker ist ein auch Fahrtrichtungsanzeiger, kein Fahrtrichtungsbestätiger.
Aber manche Leute sind einfach zu bescheuert oder zu arrogant den Blinker (richtig) zu benutzen. Man könnte meinen das verursacht denen irgendwelche Schmerzen.
Wieder mal eine geniale Abzocke unser "lieben" Gesetzgeber!
Bei vorgeschriebener Fahrtrichtung komme ich nicht mal auf die Idee,den Blinker zu setzten-jeder,der hinter mir her fährt,sieht das entsprechende Verkehrszeichen genauso wie ich-und der Gegenverkehr hat eh Vorfahrt-also der totale Geßlerhut,der unbedingt abgeschafft gehört…
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Gast auto.de
Januar 6, 2010 um 8:56 pm UhrIch glaube, dass 10% aller Autofahrer überhaupt nicht bemerken würden, wenn man ihnen den Rückspiegel abschraubt oder den Blinkerhebel entfernt. Die Zahl der Blinkmuffel in Deutschland wächst beständig. Das Betätigen des Blinkers ist eine Absichtserklärung, um andere Autofahrer auf bevorstehende Änderungen der Fahrspur aufmerksam zu machen. Wie oft man dann allerdings blinken soll, hängt meines Erachtens von der momentanen Verkehrssituation ab. Beim Überholen auf der Autobahn ohne Nachfolgeverkehr lasse ich zum Beispiel nur 2x blinken. Möchte ich aber in eine Lücke einer Überholschlange einscheren, dann lasse ich den Blinkhebel einrasten, um rechtzeitig auf mich aufmerksam zu machen. Ob nun ein Autofahrer nur zu faul ist zum Blinken oder einfach die Blinkregeln der Strassenverkehrsordnung nicht kennt (z.B. Kreisverkehr), eine gebührenpflichtige Verwarnung aktiviert hier vielleicht ein bißchen die Ganglienzellen. Wolli