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Wochenendbeschäftigung illegal
„Wer sein Auto liebt, wäscht von Hand“ ist eine verbreitete Ansicht unter Autofahrern. Doch die traditionelle Samstag-Nachmittag-Beschäftigung – die Zeit bis zur Sportschau will ja irgendwie überbrückt werden – ist mittlerweile in weiten Teilen Deutschlands verboten, zumindest vor der eigenen Haustüre oder Garage. Wer das ignoriert, riskiert ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro, warnt das Infocenter der R+V-Versicherung.
Der Grund: Wenn man privat das Auto wäscht können sich Ölrückstände, Teer und andere Stoffe lösen und die Gewässer verunreinigen, erklären die Experten. „Hinzu kommt, dass spezielle und teilweise aggressive Putzmittel für die Autopflege ins Grundwasser gelangen können“, sagt Ralph Glodek, Nachhaltigkeitsbeauftragter beim R+V-Infocenter. Umweltfreundlicher seien Waschanlagen oder ausgewiesene Waschplätze, da das Abwasser dort in den Kreislauf eingebracht und die Reinigungsmittel genauer dosiert werden. Doch nicht überall ist das Waschen auf Privatgrund verboten, denn eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. In vielen Städten und Gemeinden ist es generell verboten, das Auto auf unbefestigten Untergründen zu reinigen, also etwa auf einer gepflasterten Einfahrt. Auf geteerten oder anders versiegelten Flächen, bei denen die Schmutzabwässer in die Kanalisation fließen und über die Kläranlagen gereinigt werden, ist die Fahrzeugwäsche aber unter Umständen erlaubt. Tabu sind dagegen meist öffentliche Straßen und Plätze, obwohl sie diese Bedingung erfüllen. Meist verbieten Sonderregelungen hier sogar das einfache Abspritzen. Experte Glodek empfiehlt, sich vorab zu erkundigen, in der Regel sei die Untere Wasserbehörde dafür zuständig. Alternativ könne auch die Stadt- oder Gemeindeordnung zurate gezogen werden.
geschrieben von MID veröffentlicht am 17.08.2017 aktualisiert am 17.08.2017
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