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Wer hat Vorfahrt
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Auch das Verhalten beim Kreisverkehr gleicht oft einem Glücksspiel. In der Regel gilt: Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt, die einfahrenden Fahrzeuge müssen warten. Fehlt das „Vorfahrt gewähren“-Schild, handelt es sich dagegen um einen kreisförmigen Knotenpunkt, hier wiederum gilt die Regelung „rechts vor links“.
Ganz wichtig: Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr haben Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, Vorrang (§9 Absatz 3 der StVO).
Für Verwirrung sorgen häufig Fahrbahn-Verengungen, wie zum Beispiel auf Autobahnen vor Baustellen. Hier gilt nicht etwa die Regelung, dass Fahrzeuge auf der Hauptspur Vorrecht haben, sondern das sogenannte „Reißverschlussverfahren“. Fahrzeuge auf beiden Spuren haben abwechselnd Vorfahrt, und das direkt vor der Verengung und nicht schon hunderte Meter davor.Auch wenn diese Situationen ganz klar geregelt sind, dürfen Verkehrsteilnehmer im Zweifel nicht auf ihr Recht beharren und die Vorfahrt erzwingen. Vielmehr hilft hier der Grundsatz „Rücksicht statt Risiko“, um durch rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten eine Gefährdung von sich und anderen zu vermeiden.
geschrieben von MID veröffentlicht am 16.02.2016 aktualisiert am 19.02.2016
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