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Bei der Suche nach einem freien Stellplatz auf dem Parkplatz oder im Parkhaus kann die Ungeduld schon einmal zu schnellerem Fahren verleiten. Kommt dann plötzlich einer von links, ist der Bremsweg zu kurz. Es kommt zum Blechschaden.
Wer nun meint, der von links kommende, habe die Schuld an dem Unfall, der kann völlig falsch liegen. Natürlich hat der von rechts kommende Vorfahrt; bei der Parkplatzsuche darf er sich darauf aber nicht verlassen.
Die Rechtsprechung hat entschieden, dass jeder auf Parkplätzen oder in Parkhäusern langsam fahren, bremsbereit sein muss und den ruhenden Verkehr stets im Blick behalten muss. Die Versicherung HUK Coburg weist darauf hin, dass dies selbst dann gilt, wenn an der Einfahrt ein Schild ausdrücklich auf die Gültigkeit der Straßenverkehrsordnung hinweist. Das entbinde den Suchenden nicht von der beschriebenen besonderen Sorgfaltspflicht.
Damit steht bei jedem Parkplatzunfall eine Mitschuld im Raum, wenn jemand so schnell fährt, dass sich der Unfall nicht vermeiden lässt. Es hilft also unter Umständen nicht, Vorfahrt gehabt zu haben.
geschrieben von auto.de/(ampnet/Sm) veröffentlicht am 10.05.2010 aktualisiert am 10.05.2010
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