Vorsicht bei italienischen Knöllchen

Nach der Rückkehr aus dem Urlaub flattert mitunter Post italienischer Kommunen ins Haus: der mittlerweile auch hierzulande vollstreckbare Bußgeldbescheid. Zumindest erweckt das Schreiben einen solchen Anschein. Laut dem Auto Club Europa (ACE) wird der Fahrzeughalter unter Verweis auf entsprechende Paragraphen und Behörden sowie in bestem Deutsch auf ein mutmaßliches Verkehrsdelikt in Italien hingewiesen. Das hierfür auferlegte Bußgeld samt fälliger Verfahrenskosten wird durch einen Kasten hervorgehoben, eine Zahlungsfrist mahnt zur schnellen Begleichung.

Aus Angst werden viele Betroffene wohl schnell die fällige Gebühr überweisen wollen. Doch mitunter ist dies aber unnötig. Im Kleingedruckten findet sich oftmals nämlich der Hinweis, dass eine Bank oder ein Kreditunternehmen von der Polizei mit dem Eintreiben des Geldes beauftragt sei, und dass „Die vorliegende Zahlungsaufforderung noch keine amtliche Zustellung (Protokollbescheid) darstellt, deshalb es im Ermessen des Empfängers liegt, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte“.

Offenbar geht es also gar nicht um ein reguläres Bußgeld und ein Grenzen überschreitendes Vollstreckungsverfahren gemäß EU-Vereinbarung, sondern laut ACE um die möglichst schnelle und problemlose Beitreibung von Geldstrafen durch ein Bank-und/oder Kreditunternehmen. Der Club vermutet, dass mittels dieser Methode der im Einzelfall aufwendige Rechtsweg eines formellen Vollstreckungsersuchens unterlaufen werden soll. Betroffene sollten sich deshalb einen Rechtsbeistand suchen und keinesfalls schon überweisen.

 

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