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Sommerzeit meist Urlaubszeit. Auf Ihrer Fahrt ins europäische Ausland sollten Sie sich jedoch sehr genau informieren, welche Verkehrsregeln im angepeilten Zielland und in den eventuellen Durchreise-Ländern gelten – sonst ist Ihr Urlaubsgeld ganz schnell ausgegeben. Seit einem Jahr sorgt nämlich das „Gesetz über internationale Rechtshilfe“ dafür, dass deutsche Behörden auch bei Bußgeldbescheiden aus dem europäischen Ausland tätig werden. Trotz vieler internationaler Angleichungen im Verkehrsrecht finden sich auf den Straßen unserer europäischen Nachbarn zahlreiche Besonderheiten. Gute Quellen zum Nachschlagen sind das Internet, Reiseführer oder Automobilclubs. TÜV SÜD gibt aktuell einige wichtige Tipps. Einen kleinen Auszug stellen wir Ihnen hier auf auto.de vor:
Alkohol: In Frankreich muss ab Juli laut einer neuen Vorschrift stets ein Alkoholtester im Wagen mitgeführt werden. Bei Verstoß werden elf Euro fällig. Die Beschaffungskosten für so einen Einweg-Puster belaufen sich bei rund einem Euro und sind in französischen Tankstellen erhältlich. Genaue Promille-Angaben liefert er jedoch nicht – daher sollte man sich nicht leichtsinnig darauf verlassen. Bei über 0,5 Promille wird es mit 750 Euro bei den Franzosen schon ganz schön teuer. “Not amused“ sind auch die Briten bei Alkohol am Steuer. Bis zu 7.350 Euro werden dort kassiert. „Wichtig ist, dass nicht in allen Ländern 0,5 Promille erlaubt sind“, sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. Das gilt besonders in Osteuropa. So lassen beispielsweise Kroatien, Rumänien, die Slowakei, Tschechien und Ungarn gar keinen Alkohol am Steuer zu.
Tempo: Bleifüße sollten vor der Fahrt lieber abgelegt werden, sonst gibt es ein böses Erwachen. Die Schweden berechnen schon bei minimaler Abweichung einen Betrag von mindestens 280 Euro! In Norwegen gehts ab 400 Euro los. Weniger schmerzhaft wird es in Griechenland. Mit 35 Euro verzichten sie auf hohe Staatseinnahmen. Zwischen 90 und 300 Euro fallen in Spanien bei 20 km/h zu viel an.
Rotlicht: Auch beim Thema rote Ampel bitten die skandinavischen Länder ordentlich zur Kasse. Zwischen 140 Euro (Schweden) und 640 Euro (Norwegen) kann das Überfahren des Rotlichts kosten. Weniger als Deutschland verlangen wohl nur die baltischen Staaten und Polen mit 15 bis 20 Euro. Acht und Vorsicht sollten Sie auch bei Gelbphasen geben, die in manchen Ländern deutlich kürzer ausfallen können.
Abstellen: Nicht halten oder parken zu dürfen, wird bei uns – wie alles andere auch – deutlich mit Schildern gekennzeichnet. Im Ausland ist das jedoch nicht immer der Fall. Kein Schild = kein Parkverbot? Leider nicht. Achten Sie beispielsweise auf gelbe Linien am Bordstein. Durchgehend bedeutet sie Halteverbot. Ist sie unterbrochen, herrscht Parkverbot. Obacht in Spanien. Steht das Fahrzeug falsch, kann es bis zu 90 Euro kosten. Finnland ist mit zehn bis 40 Euro schon fast gnädig.
Kommunizieren: Telefonieren während des Fahrens ist nicht nur äußerst gefährlich, sondern auch teuer. In Italien, Belgien und Holland sind Sie zum Beispiel mit 100 bis 150 Euro dabei. Schweden, als einzige Ausnahme, verhängt für diese Handlung kein Verbot.
Überholen: Überholverbotsschilder in Spanien sollten nicht leichtsinnig ignoriert werden, auch wenn Ihre Geduld durch einen tuckelnden Trecker strapaziert wird. Zwischen 90 und 300 Euro kann Sie der Verstoß kosten. Auch Griechenland setzt hier überraschenderweise hoch an und belegt mit bis zu 355 Euro den Spitzenplatz.
Weitere nützliche Tipps finden Sie auf den Seiten vom TÜV SÜD.
geschrieben von ce veröffentlicht am 29.05.2012 aktualisiert am 29.05.2012
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