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Verkehrsverstoß im EU-Ausland
Die Zeiten, in denen deutsche Autofahrer bei Verkehrsdelikten im europäischen Ausland ungeschoren davon gekommen sind, gehören endgültig der Vergangenheit an. Auch leichtere Verkehrsverstöße werden in der Europäischen Union künftig über Grenzen hinweg verfolgt. Schon seit 2013 sind die EU-Staaten zur Weitergabe der Halterdaten verpflichtet, wenn jemand im Verdacht steht, schwere Verstöße gegen Verkehrsregeln begangen zu haben. Nun wurde beschlossen, dass auch leichte Verstöße verfolgt werden.
Diese Neuregelung ist nötig, weil der Europäische Gerichtshof 2014 eine andere Rechtsgrundlage verlangt hatte. Damit können Verwaltungsbehörden Informationen über Fahrzeughalter austauschen. Nach deutschem Recht muss die Schuld allerdings dem Fahrer nachgewiesen werden, nicht dem Halter. Und die EU-Behörden geben Halterdaten zwar weiter, vollstrecken aber keine Bescheide, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind, erklären ARAG-Experten.
geschrieben von MID veröffentlicht am 11.03.2015 aktualisiert am 13.03.2015
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