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Wer träumt nicht davon: Mit dem eigenen Auto fahren und dabei auch noch Geld verdienen. So lauten oft die verlockenden Angebote in Kleinanzeigen. Doch selbst dann, wenn man an einen seriösen Anbieter gelangt ist, kann sich die Werbefahrt als Bumerang erweisen.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz wird das Auto, wenn sich Reklame am Fahrzeug befindet, nämlich dienstlich genutzt – mit der Folge, dass dann für das Radio Gebühren für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) fällig werden.
Wer sein Auto ausschließlich zu privaten Zwecken fährt, kann das eingebaute Radio wie bisher ohne zusätzliche Gebühren nutzen.
geschrieben von (ar/hg) veröffentlicht am 16.09.2008 aktualisiert am 16.09.2008
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