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In Deutschland haben immer mehr Menschen mit akuten und chronischen Schmerzen zu kämpfen. Opiate helfen dabei, mittelstarke bis starke Nervenschmerzen, wie schwere rheumatische Beschwerden oder Tumorschmerzen, zu mildern. Diese beeinträchtigen allerdings die Leistungsfähigkeit, was vor allem im Straßenverkehr verheerende Folgen haben kann.
„Zu Beginn einer Schmerzmitteltherapie, wenn ein Patient auf ein Opiat eingestellt wird, treten häufig Nebenwirkungen wie Konzentrationsschwäche, Kreislaufreaktionen, Sehstörungen, oder Müdigkeit auf, die die Wahrnehmung beeinträchtigen“, warnt Dr. Christiane Weimann-Schmitz, verkehrsmedizinische Gutachterin von TÜV Rheinland. Das sei der Grund dafür, dass Betroffene in dieser Einstellungsphase oder bei größeren Dosiskorrekturen auf keinen Fall Auto fahren sollten. Auch zusätzlicher Alkoholkonsum oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können die Leistungsfähigkeit beeinflussen.
Ein generelles Fahrverbot für Schmerztherapiepatienten gibt es aber nicht. Allerdings sollte der behandelnde Arzt nach der Fahrtüchtigkeit befragt werden. Dieser ist verpflichtet, seine Patienten genau über die Opiatwirkung aufzuklären und seine Zustimmung zum Auto fahren zu dokumentieren.
Kommt es dennoch zu einem selbst verschuldeten Unfall, sind Schmerzpatienten gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Medikamente gegenüber der Polizei oder der Versicherung anzugeben. Die Polizei darf allerdings eine Blutentnahme veranlassen. Deshalb gilt: Herrscht Unklarheit über die Folgen der Medikamenteneinnahme, besser das Auto stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 17.04.2008 aktualisiert am 17.04.2008
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