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Kindersicherung im Auto
Bei der Kindersicherheit im Auto sind viele Eltern mit der Technik überfordert. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass nur 35 Prozent der Kleinen richtig im Kinderrückhaltesystem gesichert sind. Eine Broschüre der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) soll den Erwachsenen jetzt beim richtigen Umgang mit den verschiedenen Systemen helfen. Grundsätzlich dürfen Kinder nur in den zugelassenen Kindersitzen mitgenommen werden. Gültig sind derzeit die Unece-Regelung 44/03 oder 44/04 und die Unece-Regelung 129. Eine entsprechende Kennzeichnung muss am Kindersitz angebracht sein.
Isofix-Verankerungen erleichtern den Einbau von Kindersitzen im Fahrzeug. Isofix ist eine starre Verbindung von Kinderrückhaltesystem und Fahrzeug über zwei genormte Befestigungspunkte. Mit der Unece-Regelung 129 wurde die Anwendung von Kindersitzen weiter vereinfacht, um das Risiko durch eine falsche Benutzung zu minimieren. Es werden sogenannte „Universal-Isofix-Systeme“ (genannt „i-Size“) eingeführt.
Wichtig: Jede „i-Size“-Kinderrückhalte-Einrichtung kann auf jedem „i-Size“ geeigneten Fahrzeugsitz verwendet werden. Die „i-Size“-Kindersitze und -Fahrzeugsitze sind mit einem neuen Symbol gekennzeichnet. Neben der vereinfachten Nutzung der Kinderrückhalte-Einrichtungen wurde auch die passive Sicherheit verbessert. So bieten Kinderrückhaltesysteme zugelassen nach Unece-Regelung 129 ein höheres Schutzpotenzial, da mit dieser Regelung beispielsweise ein Test des Seitenaufpralls vorgeschrieben ist. Die neue nach Größen vorgenommene Einteilung der Kindersitze erleichtert (den Eltern) die Wahl eines geeigneten Kinderrückhaltesystems.
Wann müssen Kinder eigentlich in einem speziellen Kindersitz im Auto gesichert sein? In Deutschland müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in einem für das Kind geeigneten Kindersitz im Auto gesichert werden.
geschrieben von MID veröffentlicht am 07.04.2015 aktualisiert am 09.04.2015
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