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Eisplatten auf den Dächern von Lkw stellen ein erhebliches Risiko für den Verkehr dar. Sie können während der Fahrt herunterrutschen und den nachfolgenden Verkehr behindern und die Fahrzeuge beschädigen. Für die Räumung ihrer Fahrzeuge sind laut dem ADAC die Brummifahrer selbst verantwortlich.
Hierfür stehen an Autohöfen und Raststätten bundesweit spezielle Räumstellen für Lkw-Dächer bereit. Bemerkt ein Autofahrer einen schlecht geräumten Lastwagen, heißt es: Abstand halten! Einen Schaden meldet der Geschädigte an die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Er muss jedoch den Nachweis führen, dass die Eisplatte von diesem Fahrzeug fiel: also stets Zeugen notieren und Beweise sichern. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, kommt für eine Regulierung auch die eigene Vollkasko in Betracht.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 26.11.2013 aktualisiert am 26.11.2013
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