Vorsicht: Führerschein nicht im Ausland erschwindeln

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Ist der Führerschein erst einmal weg, gibt es für Verkehrssünder kein zurück. Manche wollen aber besonders schlau sein und das Fahrverbot in Deutschland umgehen. Sie machen in einem EU-Nachbarland ein paar Fahrstunden und lassen sich danach eine neue Fahrerlaubnis ausstellen. Doch so einfach geht es dann doch nicht. Denn einen in einem anderen EU-Land ausgestellten Führerschein dürfen Autofahrer zu Hause in Deutschland nur dann ungestraft nutzen, wenn sie in dem EU-Land mindestens 180 Tage gewohnt haben.

Wer allerdings in Tschechien oder Polen nur „zu Besuch“ ist, um dort einige Fahrstunden zu absolvieren und daraufhin einen neuen Führerschein ausgestellt zu bekommen, der darf damit auf deutschen Straßen nicht fahren. Tut er es dennoch, so wird eine Strafe fällig und ein gültiger Führerschein muss nach Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung dann noch erworben werden. Dass sich der Autofahrer beispielsweise auf die Aussage des tschechischen Fahrlehrers verlässt, er könne mit der erschwindelten Fahrerlaubnis in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen, schützt ihn nicht vor einer Strafe. Er hätte sich in der Bundesrepublik zusätzlich erkundigen müssen, heißt er in einem Urteil des Oberlandesgerichts München (4 St RR 31/12).

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