Vorsicht, Strafe: Alkohol auf dem Gehweg

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Vorsicht, betrunkene Fußgänger: So oder so ähnlich könnte ein Verkehrsschild aussehen. Was zunächst wie ein Aprilscherz klingt, ist verkehrsrechtlich hundertprozentig möglich. Fußgänger können tatsächlich ihren Führschein verlieren, wenn sie mit mehr als 1,6 Promille über den Gehweg torkeln. Darauf weist jetzt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e. V. (VFBV) hin und bezieht sich auf ein Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz . Nach Angaben des VFBV wird das Urteil von immer mehr Straßenverkehrsämtern in Deutschland angewandt.

Basis des Richterspruchs war die Festnahme eines randalierenden Mannes. Obwohl es für ihn keine Möglichkeit gab, sich ans Steuer seines Autos zu setzen, ließ die Polizei einen Bluttest vornehmen. Das Ergebnis lag weit über der 1,6-Promillegrenze, und der Mann musste sich einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Bei dem Nichtbestehen des sogenannten „Idiotentests“ wäre sein Führerschein weg gewesen. Problematisch bei der MPU ist die Tatsache, dass jeder Dritte durchfällt. Damit kommt nach Auffassung das VFBV das Mainzer Urteil einem automatischen Führerscheinentzug von mehr als einem Drittel der Betroffenen gleich. In jedem Fall sind die Gebühren zwischen 340 und 740 Euro für die MPU weg.

Das Mainzer Gericht weist bei seinem Urteil auf Erkenntnisse hin, nach denen ein hoher Alkoholpegel ein Anzeichen für eine überdurchschnittliche Gewöhnung an Alkohol sei und leitet daraus eine hohe Wahrscheinlichkeit ab, dass der Betroffene künftig unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führe. Experten halten diesen Rückschluss für nicht nachvollziehbar: 1,6 Promille entsprechen etwa 1,5 Litern Wein oder fünf großen Gläsern Pils ? das kommt zu Karneval, dem Oktoberfest oder auch auf privaten Feiern durchaus mal zusammen. Definitiv zuviel, um sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, aber ebenso wenig Anlass für eine solch haltlose Generalisierung. (Az.: 3 L 823/12. MZ)

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