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Keinerlei Toleranz kennt die Polizei bei Drogen im Straßenverkehr. Beim Konsum von Haschisch und Marihuana oder härteren Rauschgiften wie LSD, Kokain und Heroin gibt es keine Grenzwerte. Wer nach dem Einwerfen am Steuer erwischt wird, muss unabhängig von der konsumierten Menge und der tatsächlichen Einschränkung der Fahrtüchtigkeit den Führerschein in jedem Fall abgeben.
Je nach Grad der Fahruntüchtigkeit kann dabei sogar eine Ahndung als Straftat vorliegen, die sogar bei Ersttätern mit bis zu zehn Monaten Führerscheinentzug und hohen Geldbußen geahndet wirdEine wachsende Gefahr geht von den sogenannten „Partydrogen“ Extasy und Liquid Extasy aus, weil sie auf Partys und in Diskotheken zunehmend Verbreitung finden. Die synthetisch erzeugte Droge Liquid Extasy ist bereits seit dem späten 19. Jahrhundert bekannt. Nach der Entdeckung der pharmakologischen Wirkung in den Sechzigern verwendete die Medizin den Wirkstoff mit der korrekten Bezeichnung „4-Hydrooxybutansäure“ als Narkotikum. Je nach Dosierung wirkt die Droge erst euphorisierend, angstlösend und antidepressiv. Gleichzeitig steigt die Risikobereitschaft, während die Reaktionszeit abnimmt. Dazu verringert sich das Gesichtsfeld und die motorische Kontrolle lässt wie nach Alkoholkonsum nach. Bei höherer Dosierung ab 2,5 Gramm wirkt Liquid Extasy als sogenannten „K.O.-Tropfen“. Nach 15 bis 30 Minuten fällt der Konsument in einen komatösen Schlaf. Ein wesentliches Problem von Liquid Ecstasy resultiert aus der Praxis, dass es Partygästen nicht selten unbemerkt verabreicht wird. Wegen ihres salzhaltigen Geschmacks kommen die Tropfen bevorzugt in Fruchtsäften oder Longdrinks zum Einsatz. So werden die Betäubten leicht Opfer schwerer Straftaten. Daher raten Experten dringend, bei Feiern in Discos und auf Partys, besonders bei persönlich unbekannten Gastgebern genau auf die Getränke zu achten. Bei einer unvermeidlichen Abwesenheit vom Sitzplatz wie beim Tanzen oder Toilettengang sollte man eine Vertrauensperson bitten, das eigene Glas zu beobachten, oder es zuvor austrinken. Ebenso sollte sich niemand Getränke von fremden Personen holen lassen, besonders, wenn anschließend noch ein Fahrzeug bewegt werden soll.
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 28.02.2012 aktualisiert am 28.02.2012
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