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Durch das Tauwetter droht derzeit Gefahr durch herabfallende Eiszapfen. Dies kann sowohl für Fußgänger als auch für parkende Autos gefährlich werden. Sowohl Passanten als auch Fahrzeughalter und Hausbesitzer sollten deshalb besondere Vorsicht an den Tag legen.
Verursacht ein von einem Hausdach herabfallender Eiszapfen bei einem vor dem Haus parkenden Auto Schäden an den Fahrzeugscheiben, ist dies ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Für Schäden am Blech kommt nur die Vollkaskoversicherung auf. Wer bei Dachlawinen oder herabfallenden Eiszapfen die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Hausbesitzers in die Pflicht nehmen will, könnte unter Umständen Pech haben.
Das ist zumindest dann der Fall, wenn der Hausbesitzer die jeweiligen Vorschriften, wie zum Beispiel die Montage von Schneefanggittern, beachtet hat. Außerdem haben auch Autofahrer die Pflicht, bei der Wahl ihres Parkplatzes Sorgfalt walten zu lassen.
Anders sieht es bei Fußgängern aus. Werden diese durch herabfallende Eiszapfen verletzt, muss möglicherweise die Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers bezahlen. Denn Hausbesitzer haben in Deutschland eine Verkehrssicherungspflicht. In diesem Rahmen müssen sie dafür sorgen, dass angrenzende Gehwege frei von Schnee und Eis sind, so dass keine Rutschgefahr mehr besteht.
Zu der Verkehrssicherungspflicht gehört es nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch, dafür zu sorgen, dass nichts vom Dach des Hauses fällt. Je nach der Bauart des Hauses ist dies äußerst schwierig und manchem bleibt nichts anderes übrig, als die Feuerwehr um Hilfe zu bitten.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 19.01.2010 aktualisiert am 19.01.2010
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