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Im beginnenden Herbst ist auf ländlichen Straßen vor allem in den frühen Morgen- und Abendstunden besondere Vorsicht geboten. Zwischen Wald- und Feldzonen kann es zu Wildwechsel kommen. Deshalb gilt es nach Wildwechsel-Schildern, langsam zu fahren und auf die Fahrbahnränder zu achten.
Besonders gefährlich sind neu gebaute Straßen, die durch Waldgebiete führen, da das Wild seinen gewohnten Wechsel beibehält. Falls ein Reh auftaucht, muss mit weiteren Tieren gerechnet werden. Dann sollte man nicht nur abbremsen, sondern auch hupen. Ist ein Zusammenprall nicht mehr zu vermeiden, auf keinen Fall ausweichen, denn das könnte noch schlimmere Folgen haben.
Warnblinkanlage einschalten, Unfallstelle absichern und das Tier an den Randstreifen schaffen. Dabei niemals mit bloßen Händen anfassen, denn es besteht Tollwutgefahr. Ein Kadaver darf nicht mitgenommen werden, da dies als Wilderei gewertet wird. Ist das angefahrene Tier verletzt und flieht, sollte man sich die Fluchtrichtung merken und die Stelle markieren, damit der Förster das Tier verfolgen kann. Wichtig: Der Unfall selbst muss der Polizei gemeldet werden. Diese stellt dann eine Bescheinigung für die Versicherung aus.
Zusätzlich sollte man vorsichtshalber seine Kfz-Versicherung prüfen, ob diese sämtliche Kosten aus Unfällen mit Tieren abdeckt. Versicherer unterscheiden dabei zwischen Haarwild (Rehe und Wildschweine), Federwild (Fasane und Wildgänse) und Nutztieren (Rinder, Pferde, Schafe oder Ziegen).
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 12.09.2011 aktualisiert am 12.09.2011
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Gast auto.de
September 13, 2011 um 9:25 am UhrFür die Bescheinigung des Wildunfalls musste ich vergangene Woche bei der Abholung auf der Polizeiwache 12 Euro blechen. Meine Versicherung, DEVK, will das nicht erstatten.