Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Sobald das Wetter im Frühling besser wird, sieht man sie wieder zunehmend auf den Straßen: Cabrios und Motorräder. Viele Besitzer wecken mit den ersten warmen Sonnenstrahlen ihre liebsten Gefährte aus dem alljährlichen Winterschlaf und freuen sich auf die ersten Touren. Da wird geputzt und gewienert, was das Zeug hält – und hoffentlich auch an die entsprechende Versicherung gedacht.
Den Winter haben Cabrio und Motorrad in vielen Fällen gut verpackt in der Garage verbracht, nun müssten sie zu Saisonbeginn wieder neu angemeldet werden. Um das Prozedere zu umgehen und Zeit und auch Geld zu sparen, entscheiden sich viele Fahrer inzwischen für die bewährten Saisonkennzeichen. Diese sind nur für einen begrenzten Zeitraum im Jahr gültig, man kann zwischen zwei bis elf Monaten wählen. Fahrten mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen sind streng verboten und können teuer zu stehen kommen, nicht nur im Falle eines Unfalls. Auch Parken sollte man mit einem abgelaufenen Kennzeichen tunlichst vermeiden. Es droht ein Bußgeld und sogar ein Punkt in Flensburg, vom möglichen Abschleppen gar nicht zu reden.
Für den gleichen Zeitraum sollte man die Versicherung abschließen. In der verbleibenden Zeit ist das Fahrzeug dann beitragsfrei in Haftpflicht und Teilkasko durch die sogenannte Ruheversicherung versichert, vorausgesetzt es wurde ordnungsgemäß auf umfriedetem privatem Gelände abgestellt. Damit der Schadenfreiheitsrabatt fortgeschrieben werden kann, ist allerdings meistens eine gewisse Zulassungs- und Versicherungsdauer notwendig, die bei Ergo Direkt beispielsweise sechs Monate beträgt. Natürlich kann das Fahrzeug auch wie bisher für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten offiziell abgemeldet werden, auch in diesem Fall ist das Fahrzeug durch die beitragsfreie Ruheversicherung geschützt.
Seit Mitte 2012 steht neben den bereits länger bewährten und beliebten Saisonkennzeichen eine weitere Variante zur Verfügung – das Wechselkennzeichen. Damit können gleichzeitig zwei Fahrzeuge zugelassen werden und teilen sich ein Kennzeichen. Natürlich kann damit immer nur ein Fahrzeug genutzt werden. Das Kennzeichen ist aber an keine Saison gebunden und kann so oft zwischen den Fahrzeugen umgesteckt werden, wie man möchte. Der Haken an der Sache: Es können nur Fahrzeuge der gleichen Klasse zusammen ein Wechselkennzeichen nutzen. Mögliche Varianten sind beispielsweise Pkw-Pkw, Motorrad-Motorrad, Pkw-Wohnmobil, Pkw-Oldtimer. Nicht möglich ist dagegen die Nutzung für Pkw und Motorrad.
geschrieben von auto.de veröffentlicht am 12.07.2013 aktualisiert am 12.07.2013
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.