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Bei Annullierung Geld zurück heißt es für die von dem Vulkanausbruch betroffenen Fluggäste. Laut ADAC erhalten sie den Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren von der Fluggesellschaft erstattet.
Alternativ besteht laut der Fluggastrechteverordnung der EU die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung auf einen anderen Termin. Auch wer am Flughafen warten muss, wird versorgt. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, betroffenen Passagieren Mahlzeiten, Getränke und notfalls eine Hotelunterkunft anzubieten sowie die Möglichkeit zur Telekommunikation.
Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei Annullierungen, besteht jedoch nicht, da die Streichung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die die Fluggesellschaften nicht beeinflussen können.
geschrieben von auto.de/(hh/mid) veröffentlicht am 19.04.2010 aktualisiert am 19.04.2010
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