Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
VW-Aktien
Der Abgas-Skandal und seine Folgen: Dass die Besitzer der betroffenen Diesel-Fahrzeuge von Autobauer VW bitter enttäuscht sind, ist hinreichend bekannt. Doch wie sieht das eigentlich auf dem Börsen-Parkett aus? Dort haben nicht wenige Aktionäre viel Geld mit den Papieren von Volkswagen verloren. Ist dieses Geld für immer „verbrannt“ oder gibt es vielleicht eine Chance auf Rückerstattung? Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest halten es für sicher, dass viele Aktionäre Schadenersatz für die entstandenen Kursverluste nach Bekanntwerden des Skandals verlangen können.
Doch worauf stützen sie ihre Meinung? Ganz einfach: Bereits am 3. September 2015 hatte VW gegenüber amerikanischen Behörden eingeräumt, in Diesel-Fahrzeugen Manipulations-Software eingebaut zu haben. Doch erst am 20. September 2015, also 17 Tage später, hatte der Konzern öffentlich eingestanden, dass man die Abgaswerte in den USA manipuliert hat und dass die US-Behörden Untersuchungen wegen erhöhtem Schadstoff eingeleitet hätten. Ein börsennotiertes Unternehmen wie VW ist jedoch verpflichtet, kursrelevante Informationen den Aktionären unverzüglich mitzuteilen, erläutern nun die Rechtsexperten.Weiter berichtet die Stiftung Warentest, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) derzeit den Handel mit VW-Papieren vor dem Hintergrund des Kursrutsches an der Börse um den 20. September 2015 analysiert. Die Behörde prüfe außerdem, ob der Konzern Mitteilungspflichten verletzt habe. Sollte das der Fall sein, weil der VW-Konzern die Anleger nicht rechtzeitig über Interventionen der US-Behörden informiert hat, kann sie ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro verhängen.
Die Bafin-Erkenntnisse werden für VW-Aktionäre also eine gute Grundlage sein um zu beurteilen, wie gut ihre Chancen auf Schadenersatz sind. Dementsprechend können sie auch ihr Kostenrisiko für ein mögliches gerichtliches Verfahren besser kalkulieren. Wichtig wird der Zeitpunkt des Ereignisses sein, an dem nach Bafin-Einschätzung der Autobauer eine unverzügliche Mitteilung an die Anleger hätte herausgeben müssen. Läge das Kaufdatum der VW-Aktien nach diesem von der Bafin genannten Termin, dann wäre der Anleger anspruchsberechtigt.
VW-Aktionäre sollten die Untersuchungs-Ergebnisse der Bafin abwarten und dann entscheiden, ob sie sich von einem Anwalt für Kapitalmarktrecht beraten lassen. So grenzen sie das Kostenrisiko ein. Das empfiehlt der Präsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker. Schadenersatzansprüche können nach Information der Rechtsanwaltsgesellschaft Tilp auch Anleger mit Porsche-Aktien, VW-Anleihen und Derivaten auf VW-Aktien und -Anleihen, wie Options-scheine, Zertifikate und Optionen geltend machen.
Im Moment müssen sich VW-Aktionäre aber noch gedulden. „Wann unsere Überprüfung abgeschlossen sein wird, ist – wie in anderen Fällen auch – nicht prognostizierbar“, sagt Bafin-Sprecherin, Anja Schuchhardt gegenüber test.de. Bei ihrer routinemäßigen Prüfung geht die Bafin der Frage nach, ob es beim Handel mit der VW-Aktie Hinweise auf Insidergeschäfte oder Marktmanipulationen gab. Dann würde die Aufsicht eine förmliche Untersuchung einleiten und im Anschluss daran bei konkreten Anhaltspunkten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Insiderhandel und Marktmanipulation sind strafbar. Also: Weiter dicke Luft – und das nicht nur bei den Autofahrern.
geschrieben von MID veröffentlicht am 20.11.2015 aktualisiert am 20.11.2015
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.