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Das Volkswagengesetz hat jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wie erwartet gekippt. Das höchste EU-Gericht sieht die 1960 eingeführte VW-Regelung als Beschränkung des freien Kapitalverkehrs.
Das bei der Privatisierung des VW-Konzerns in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, egal wie viele Anteile er am Unternehmen hält. So konnte das Land Niedersachsen seinen Einfluss auf den Automobilhersteller halten. Diese Situation ist nach Ansicht des Gerichts geeignet, Anleger aus anderen Mitgliedstaaten von Direktinvestitionen abzuhalten.
Der Stuttgarter Sportwagenbauer Porsche begrüßt die Entscheidung des Gerichts. Das Unternehmen verfügt zurzeit über knapp 31 Prozent der nun voll stimmberechtigten Aktien. Weitere Aktienkäufe gelten als wahrscheinlich, so dass das kleinere Unternehmen die Macht im großen Konzern übernehmen könnte.
Weiter hat das Gericht entschieden, dass auch das Recht der Bundesrepublik und des Landes Niedersachsen, je zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange ihnen eine Aktie der Gesellschaft gehört, rechtswidrig ist. Schließlich verstößt auch die im VW-Gesetz vorgesehene Erhöhung der für Strukturbeschlüsse der Hauptversammlung erforderliche Mehrheit von 75 Prozent auf 80 Prozent gegen europäisches Recht.
mid/hh
geschrieben von veröffentlicht am 24.10.2007 aktualisiert am 24.10.2007
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