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Das 47 Jahre alte Volkswagen-Gesetz zum Schutz vor feindlichen Übernahmen wird mit großer Wahrscheinlichkeit gekippt. Die Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben in einer Stellungnahme verlautbart, das Gesetz behindere den freien Kapitalverkehr in der EU in widerspreche damit EU-Recht.
Da die Rechtssprechung innerhalb der EU den Vorgaben der Generalanwaltschaft in der Regel folgt, wird noch in diesem Sommer mit dem Fall des Gesetzes gerechnet.
Das VW-Gesetz begrenzt den Stimmrechtsanteil am Konzern unabhängig vom tatsächlichen Anteil an den Aktien auf maximal 20 Prozent. Damit soll sichergestellt werden, dass kein einzelner Aktionär den Konzern dominiert. Derzeit verfügt das Land Niedersachsen über 20,8 Prozent, Porsche hält 27,4 Prozent der Anteile und will weiter aufstocken.
Der Generalanwalt der EU begründete weiter, das Gesetz stärke die Stellung der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen und schrecke so Privatinvestoren ab. Auch das Entsenderecht von Bund und Land in den Aufsichtsrat sei rechtswidrig. Die EU-Kommission hatte gegen die Bundesregierung geklagt, weil sie die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit behindert sah.
Im Dezember wurde bekannt, dass sich Porsche-Chef Wendelin Wiedeking schriftlich bei der EU-Kommission und der Bundesregierung über das VW-Gesetz beschwert hat. Porsche sieht sich als größter Anteilseigner durch das Gesetz eingeengt. Der Sportwagenbauer will seinen Einfluss seinem Aktienanteil entsprechend ausüben. Unter anderem soll die Zahl der Vertreter im Aufsichtsrat von zwei auf drei erhöht werden.
Der Betriebsrat von Volkswagen hatte bereits gestern mit Kritik auf die anstehende Entscheidung reagiert. Betriebsratschef Bernd Osterloh bezeichnete das Verfahren gegen das VW-Gesetz als „Angriff gegen die Belegschaft“ des Autobauers. Das Gesetz werde so zum Opfer des von der EU-Kommission vertretenen Neoliberalismus.
(ar/sb)
geschrieben von veröffentlicht am 13.02.2007 aktualisiert am 13.02.2007
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