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VW
VW ist der Auffassung, dass auch die zweite Klage der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Straßburg gegen das sogenannte VW-Gesetz nicht erfolgreich sein wird. In der im vergangenen November eingereichten Klage, die sich an die Bundesrepublik Deutschland richtet, geht es um die Sperrminorität von 20 Prozent des Landes Niedersachsen bei dem Autokonzern.
Die Sperrminorität stelle einen entscheidenden staatlichen Einfluss auf ein Wirtschaftsunternehmen dar, was nach dem EU-Recht nicht erlaubt sei. In der Angelegenheit liegt schon ein EuGH-Urteil vor. Diesem Urteil entsprechend wurde eine Neuregelung zwischen dem Land Niedersachsen, der Bundesregierung und VW gefunden, erklärt ein VW-Sprecher. So wurde vor allem der Einfluss der Arbeitnehmer wesentlich gestärkt. Doch die EU-Kommission vertritt jetzt die Auffassung, dass diese neue Regelung nicht ausreicht. Nach wie vor wäre die Möglichkeit der entscheidenden Einflussnahme bei VW durch das Bundesland oder den deutschen Staat vorhanden.
Die Zuversicht beim Wolfsburger Autokonzern, vor Urteilsverkündung durch außergerichtliche Einigung oder eben durch ein entsprechendes Urteil die Sache für sich zu entscheiden, basiert auch auf Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie habe an der einst gefundenen, derzeit praktizierten Neuregelung einen entscheidenden Anteil und werde diese deshalb konsequent vertreten. Für VW kam die erneute Klage überraschend. Aus Brüssel waren bis November keinerlei Signale in dieser Richtung zu verzeichnen gewesen, stellt der VW-Sprecher klar. Ob der Vorgang auf die Initiative eines europäischen Autokonkurrenten zurückzuführen sei, wollte er nicht kommentieren.
geschrieben von auto.de/(gz/mid) veröffentlicht am 09.12.2011 aktualisiert am 09.12.2011
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