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Nässe
Was ist im Straßenverkehr genau unter Nässe zu verstehen? Diese Frage hat sich jeder Autofahrer schon gestellt. Reicht es schon, wenn die Fahrbahn nur feucht ist, damit das entsprechende Tempolimit gilt – oder muss sie komplett unter Wasser stehen?
Fakt ist: Nässe ist eine akute Gefahrenquelle. Gerade nach langer Trockenheit verwandeln sich die Fahr- in Rutschbahnen, es drohen Aquaplaning und Fontänen durch vorausfahrende Autos, die sekundenlang die Sicht blockieren. Für diese Situationen gibt es die entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzungen – etwa auf Tempo 80 – mit dem Zusatz „Bei Nässe“.
Das Problem dabei: „Viele Autofahrer sind verunsichert. Sie wissen nicht genau, was das Schild bedeutet, denn Nässe empfindet jeder subjektiv anders“, so Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte vom TÜV Rheinland. In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu nur, das Zusatzzeichen verbiete dem Kraftfahrer, bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten.
Letztlich musste also der Bundesgerichtshof mit einer juristisch wasserdichten Definition ran: Er entschied, dass „bei Nässe“ im Gegensatz zur Feuchtigkeit die Fahrbahn insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein muss (Az. 4 StR 560/77). Vereinzelte Wasserlachen und Regen allein reichen also nicht aus. Wer das Nässe-Limit übertreten hat, muss bei einem Unfall mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. „Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – etwa einer erheblichen Überschreitung des Tempolimits – kann die Kaskoversicherung sogar ihre Leistung verweigern und die Haftpflicht den Unfallverursacher möglicherweise in Regress nehmen“, so Sander.
geschrieben von MID veröffentlicht am 10.08.2015 aktualisiert am 11.08.2015
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