Warnung des Kraftfahrt-Bundesamtes – Stahlräder können brechen

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Es sind noch mehr Räder betroffen. Im schlimmsten Fall kann sich das Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug lösen.

Das KBA hatte bereits im Januar erstmals vor der Benutzung von vier verschiedenen Stahlrädern des Herstellers Reifen Go! GmbH gewarnt, nachdem es festgestellt hatte, dass ihre Festigkeit nicht ausreichend ist. Bei umfangreichen Produkttests aller von „Reifen GO!“ vertriebenen Stahlräder stellte das KBA fest, dass bei zwei weiteren in den Verkehr gebrachten Radtypen die Dauerfestigkeit nicht ausreichend ist.

An den folgenden Kennungen kann man die Stahlräder erkennen, sie sind auf der Radaußenseite eingeprägt: RG 18325 (Radtyp), KBA49071 (ungültiges Typ-Genehmigungszeichen), 6,5Jx16 (Radgröße) und RG 19247, KBA49067, 6,5Jx16. Von der ersten Produktwarnung sind Stahlräder mit folgender Kennzeichnung betroffen: RG 18245, KBA49060, 6Jx15; RG 16445, KBA49061, 6Jx15; RG 19045, KBA49068, 6,5Jx16; RG 18425, KBA49070, 6,5Jx16. Wer diese Räder sein Eigen nennt, dem empfiehlt das KBA, sich umgehend an den Händler zu wenden. Nutzen sollte man die Räder nicht mehr.

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