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Auskunft vom ARAG-Experten
Ist ja ganz logisch: Ein „E“ als Abschluss auf dem Nummernschild bedeutet, dass ein Elektroauto vor einem steht. Oder zumindest ein Teilzeit-Stromer, auch Plug-in-Hybrid genannt. Aber was haben die Besitzer dieser Gefährte von dem plakativen Buchstaben? Ganz im Vertrauen: nicht allzuviel…Klar ist: Außer rein elektrisch betriebenen Autos dürfen auch Brennstoffzellenautos das „E“ vor und hinter sich herfahren. Plug-in-Hybride nur, wenn sie eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern schaffen oder einen rechnerischen CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm pro Kilometer vorweisen können.
Ausgestellt wird das spezielle Nummernschild, wenn der Halter oder Besitzer mit Zulassungspapieren, gültiger Hauptuntersuchung (HU), Personalausweis und dem bisherigen Nummernschild bei der Zulassungsstelle vorstellig wird und 38,50 Euro berappt. Dann kann er laut der ARAG-Experten mit seinem jetzt deutlich als E-Auto zu erkennenden Untersatz in manchen Städten und Kommunen Parkplätze und Parkbuchten kostenlos nutzen und die Busspur benutzen.
Doch halt: Im Gesetz ist zu lesen, dass diese Privilegien nur möglicherweise, aber nicht zwangsläufig gelten. Heißt: Die Kommunen müssen zunächst die dafür notwendigen Strukturen schaffen. Manche Städte sehen etwa in der Benutzung der Busspuren die Gefahr, dass der öffentliche Nahverkehr leidet. Deshalb sollte man sich laut der Experten genau informieren, wo in Deutschland welche Vorteile genutzt werden können.
geschrieben von MID veröffentlicht am 01.09.2019 aktualisiert am 29.08.2019
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