Unfall Waschanlage

Waschstraßen-Betreiber haften bei „Auffahr-Unfällen“

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Betreiber von Auto-Waschstraßen mit einem Förderband haften für Schäden, die durch das Auffahren eines Pkw auf ein steckengebliebenes Fahrzeug entstehen. Denn das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Anlage in einem solchen Fall sofort stoppt, hat das Landgericht Paderborn entschieden (Az. 5 S 65/14). Im verhandelten Fall ließ eine Frau ihren Wagen in einer Waschstraße reinigen, bei der die Autos hintereinander hindurch gezogen wurden. Weil das Auto vor ihr stecken blieb, wurde ihr Pkw vom Förderband der Anlage auf dieses aufgeschoben. Die Frau verlangte daraufhin laut der D.A.S.-Versicherung 1.100 Euro Schadensersatz; doch der Betreiber aber weigerte sich zu zahlen. Das Landgericht aber hat entschieden, dass er dazu verpflichtet ist. Die Begründung: Der Schaden sei durch den automatisierten Waschvorgang verursacht worden und die Ursache falle in die Verantwortung des Betreibers. Denn ein Auto, das im Leerlauf durch eine Waschstraße geschleppt werde, sei wie ein Teil dieser Anlage zu behandeln. Der Betreiber müsse sicherstellen, dass ein steckengebliebener Pkw nicht zur Gefahr für nachfolgende Fahrzeuge werde. Die sofortige Abschaltung der Schleppanlage müsse entweder durch technische Mittel wie Sensoren und Lichtschranken oder durch eine Kamera-Überwachung und Personal sichergestellt werden.

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