Wechselkennzeichen – Wandernde Nummer, wechselnde Bedingungen

Österreich und die Schweiz haben es schon, das Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge. Auch in Deutschland sollen künftig Kfz-Halter die Möglichkeit haben, mehrere Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen zuzulassen. Die Diskussion darüber läuft schon seit langem.

Eins ist sicher, es wird weit komplizierter also zuvor gedacht. Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, nur maximal zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse mit einem Kennzeichen zu versehen, wie der Automobilclub von Deutschland (AvD) berichtet. Ein Nummernschild für Pkw, Motorrad, Lkw oder Wohnmobil wird es deshalb nicht geben. Dafür können Oldtimer, die bisher ein H-Kennzeichen führen durften, künftig auch das neue amtliche Blech tragen. Saisonkennzeichen werden wiederum ausgeschlossen.

Unklar ist noch, wie die Versicherungsverträge aussehen und die Kfz-Steuer geregelt wird. Denkbar ist eine Regelung, wonach das Fahrzeug mit der höchsten Typenklasse für die Prämie aller Fahrzeuge verantwortlich ist. Der Finanzminister will allerdings jedes amtlich zugelassene Fahrzeug besteuern.

Die Bundesregierung möchte mit der Einführung der neuen Kennzeichen den Kauf von kleinen, sparsamen Fahrzeugen wie Elektroautos ankurbeln, die dann als Zweitwagen eingesetzt werden können. Bisher war die Einführung der neuen Regelung für dieses Jahr geplant, vor 2012 wird es aber aller Voraussicht nach nichts.

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Georg Grams

Juni 28, 2011 um 12:55 pm Uhr

Das stimmt, aber denk dran Vater Staat würden wieder Millionen durch die Lappen gehen. Der will natürlich jedes Auto besteuern. Das ist zwar bitter aber durchaus nachvollziehbar. Ich bin zwar generell dafür aber ich denke die vorliegenden Konzepte sind noch nicht ganz ausgereift.

Uwe Arzt

Juni 4, 2011 um 10:34 pm Uhr

Wenn jedes Fahrzeug besteuert wird, dann ist das Wechselkennzeichen nutzlos!!!

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