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Versicherungsschutz
Noch einen guten Monat haben die Fahrer kleinerer motorisierter Zweiräder Zeit, sich ein neues Versicherungskennzeichen zu besorgen. Die grünen Kennzeichen sind ab dem 1. März zwingend vorgeschrieben – ohne sie erlischt der Versicherungsschutz.
Betroffen sind Mofas, Motorroller, Mopeds und bestimmte Elektrofahrräder. „Alle Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimeter oder bis zu vier kW Motorleistung dürfen nur mit diesem Kennzeichen auf die Straße“, heißt es bei der Provinzial Nord Brandkasse in Kiel. Dort gibt es den Versicherungsschutz samt Blechschild ab 59 Euro pro Jahr. Wer später ein Fahrzeug versichert, zahlt entsprechend weniger.
geschrieben von MID veröffentlicht am 30.01.2019 aktualisiert am 30.01.2019
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