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Auch Fahrgemeinschafen sind bei sogenannten Wegeunfällen versichert. Die Berufsgenossenschaft zahlt, da der Umweg für das Aufgabeln des Kollegen als Arbeitsweg gewertet wird. Ebenfalls versichert sind bei Berufspendlern Abstecher zur Kindertagesstätte oder zur Tagesmutter.
Auch das Ausweichen vor einem Stau ist gestattet. Die Berufsgenossenschaft zahlt jedoch nicht bei privaten Umwegen, etwa zum Einkaufen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 27.10.2010 aktualisiert am 27.10.2010
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