Wegfahrsperre für Alkoholsünder

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Bevormundung oder sinnvolle Beschränkung: Die Bundesregierung überlegt derzeit, für Alkoholsünder eine als „Alkohol-Interlock“ bezeichnete Wegfahrsperre vorzuschreiben. Die Fahrer müssten dann mit null Promille in ein Gerät pusten, bevor der Motor ihres Fahrzeugs anspringt. Haben sie aber Alkohol getrunken, bleibt der Motor aus. Dann geht es zu Fuß, mit dem Taxi, per Bus oder Bahn weiter.

Solche Maßnahmen können sehr erfolgreich sein, wie Verkehrsexperten kürzlich im australischen Brisbane auf einem Kongress berichteten. Demnach ließen sich dadurch in Finnland mindestens 12 000 Alkohol-Fahrten verhindern. Nach den Ergebnissen des zwischen 2008 und 2012 durchgeführten finnischen Interlock-Programms schafften es 25 Prozent der Autofahrer, ihren Alkoholkonsum zu reduzieren. Elf Prozent gaben das Trinken sogar ganz auf. Das amerikanische „Insurance Institute for Highway Safety“ hat in Washington ein ähnliches Programm laufen. Alle erstmals auffällig gewordenen Autofahrer müssen demnach ein Alkohol-Interlock installieren. Die Rückfallquote ist daraufhin innerhalb eines Jahres um zwölf Prozent gesunken.

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