Weihnachts-Schmuck – Lichterketten im Auto verboten

Mit Weihnachten kommt die Zeit der Lichter – allerdings nicht für Autofahrer. Beleuchteter Weihnachtsschmuck und Lichterketten sind im Auto während der Fahrt nicht erlaubt. Das ergibt sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO, § 49a Abs. 1).

Die Dekoration beeinträchtigt die Sicht des Fahrers und kann von anderen Verkehrsteilnehmern falsch interpretiert werden – etwa als Warnleuchte. Bei plötzlichen Bremsmanövern wird der festliche Schmuck zudem häufig zum gefährlichen Geschoss.

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