Weihnachtsmann-Masken sind für Autofahrer tabu

Auch Weihnachtsmänner müssen sich an Verkehrsregeln halten. Diejenigen, die sich statt mit dem Schlitten mit dem Auto auf den Weg zu den Kindern machen, sollten ihre Verkleidung besser im Kofferraum deponieren und erst vor Ort anziehen.

Denn Mütze und Bart könnten Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit beeinträchtigen. Masken sind während der Fahrt in jedem Fall tabu. Bei Zuwiderhandlungen droht laut dem Automobilclub von Deutschland (AvD) ein Verwarngeld von zehn Euro. Außerdem droht Ärger, wenn ein Maskierter geblitzt wird und dadurch nicht identifiziert werden kann.

Bei einem schwerwiegenden Verstoß kann der Fahrzeughalter dazu verdonnert werden, künftig ein Fahrtenbuch zu führen. Bei einem Unfall kann einem maskierten Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, und die Kaskoversicherung kürzt unter Umständen ihre Leistungen.

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