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Mit den steigenden Temperaturen steigt auch die Lust auf Fahrradausflüge und damit unvermeidlich auch die Zahl der Fahrraddiebstähle.
Damit stellt sich für die Opfer auch die Frage nach dem Versicherungsschutz. Die Versicherungen fragen wiederum, wo der Diebstahl stattfand: Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen Schuppen oder Keller entwendet, zahlt die Hausratversicherung.
Soll das Diebstahlsrisiko auch in einem Gemeinschaftskeller oder generell außerhalb geschlossener Räume versichert sein, verlangen die Versicherer einen Aufschlag. Damit ist dann die Erstattung für ein Raddiebstahl zwischen sechs und 22 Uhr gesichert, allerdings begrenzt auf maximal zwei Prozent der Hausrat-Versicherungssumme. Manche Versicherungen bieten gegen einen weiteren Zuschlag einen 24-Stunden-Schutz für häufig nachtaktive Radler an. Für besonders wertvolle Räder, deren Wert die Zwei-Prozent-Regelung der Hausratversicherung übersteigt, haben die Versicherer spezielle Fahrradversicherungen im Programm, die auch Reparaturkosten abdecken.
geschrieben von auto.de/(friwe/mid) veröffentlicht am 11.04.2013 aktualisiert am 11.04.2013
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