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Die Benutzungspflicht für Radwege soll beschränkt werden. Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) plant das Bundesverkehrsministerium für Januar 2009 eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die die Verwaltungsvorschriften straffen und somit die Benutzungspflicht auf das nötige Maß beschränken soll.
Denn das Radeln auf einem Radweg erhöht die Unfallgefahr, da die Zweiradfahrer von anderen Verkehrsteilnehmern schlechter wahrgenommen werden. Ein Mischverkehr auf der Straße würde diese Gefahr eindämmen. Zwar ist bereits jetzt die Benutzungspflicht auf die Fälle beschränkt, bei denen die Verkehrssicherheit die Fahrt auf dem Radweg erfordert. Dennoch findet man an vielen Radwegen die blauen Schilder mit weißem Radfahrer, die die Benutzungspflicht anzeigen.
geschrieben von (sas/mid) veröffentlicht am 16.07.2008 aktualisiert am 16.07.2008
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