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Unzufriedene Kunden von Mitgliedsbetrieben der Kfz-Innung haben die Möglichkeit, sich kostenlos an eine der bundesweit 130 Kfz-Schiedsstellen zu wenden. Diese neutralen Kommissionen dienen der außergerichtlichen Beilegung der Streitigkeiten. Sie sind mit einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden und Experten des Kfz-Gewerbes sowie Fachleuten von ADAC und Deutscher Automobil Treuhand (DAT) besetzt. Die Schiedsstelle ist im vergangenen Jahr 9 944 Mal angerufen worden, das sind 2 109 Anträge weniger als 2011, was einem Rückgang um 17,5 Prozent entspricht.
Immerhin sind 8 783 Anträge oder 88 Prozent der Fälle gar nicht erst bis zur Schiedskommission vorgedrungen. Diese landen zunächst nämlich beim Geschäftsführer der Schiedsstelle, der den Versuch unternimmt, zwischen den Parteien zu vermitteln. Laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) führt dies in etwa 60 Prozent der Fälle zu einer Einigung schon im Vorfeld. Außerdem stellt sich bei vielen Anträgen nach der Antragsstellung heraus, dass der beteiligte Kfz-Betrieb gar kein Mitglied der Kfz-Innung ist. Dann ist die Schiedsstelle natürlich nicht zuständig. Meist handelt es sich dabei um Gebrauchtwagenhändler. Von den 1 161 von der Schiedskommission verhandelten Verfahren endeten 492 Fälle oder 42,4 Prozent mit einem Vergleich. In 200 Fällen entschied die Kommission zugunsten des Kunden und in 273 Fällen zugunsten der Werkstatt, die Übrigen sind noch nicht abgeschlossen.
8 138 Anträge oder 82 Prozent entfielen auf Bereich Reparatur und Wartung. Die Hauptgründe für die Anrufung einer Schiedsstelle waren mit 3 794 Fällen die Rechnungshöhe, mit 3 435 Anträgen „unsachgemäße Arbeit“ und mit 2 880 Fällen das Durchführen von Arbeiten ohne Auftrag. Die restlichen 1 806 Fälle hatten Gebrauchtwagen-Käufe zum Gegenstand. 1 382 Mal betraf dies technische Mängel, 243 Mal einen Unfallschaden und 41 Mal eine „fehlerhafte Gesamtlaufleistung“.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 14.05.2013 aktualisiert am 14.05.2013
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