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Handy im Auto
Irgendwie steht die Gesetzgebung bei der Handynutzung im Auto noch auf der „Leitung“. Denn eigentlich ist die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt strikt verboten. Sogar das bloße Aufnehmen des Handys, um nur mal schnell die Nummer abzulesen oder einen Anrufer wegzudrücken, ist eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall droht ein Bußgeld von 40 Euro. Wer aber das klingelnde Handy aufnimmt, um es einem anderen weiterzugeben, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Das geht aus einem entsprechenden Urteil des Oberlandesgerichts Köln (AZ: III – 1RBs 284/14) hervor.
Was ist, wenn das Handy bei Tempo 200 auf der Autobahn plötzlich klingelt. Das Aufnehmen und Weiterreichen dürfte bei dieser Geschwindigkeit ebenfalls eine lebensgefährlich Ablenkung sein. Genau das aber will der Gesetzgeber verhindern. Und wer schaut bei dieser Gelegenheit nicht doch mal schnell aufs Display, bevor er das Telefon seinem Beifahrer gibt? Und der kommt dann mit der Technik nicht zurecht, weil es ein brandneues Smartphone ist. In diesem Fall muss der Fahrer doch kurz selbst Hand anlegen oder seinem Mitfahrer fix mit der Bedienungsanleitung vertraut machen. Nicht auszudenken, wie viele Meter er bei diesem Tempo im „Blindflug“ zurücklegt.
geschrieben von MID veröffentlicht am 08.01.2015 aktualisiert am 09.01.2015
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Raucher
Januar 19, 2015 um 11:36 am UhrBei meinem relativ neuen KFZ brauche ich deutlich länger, die Asche der Zigarette um den Schaltknüppel zu jonglieren, als einen flüchtigen Blick auf’s Handy zu werfen.
Im alten Auto brauchte ich beinahe nicht hinzusehen um den Aschenbecher zu treffen.
Wer schert sich um solches „systembedingte“ Abwenden des Blickes von der Straße??
Aber wahrscheinlich wird das Rauchen im Auto – im Zuge der immer weiter um sich greifenden Raucherdiskriminierung – eh bald verboten. Zum Schutz der nichtrauchenden Sonnenblenden oder so …..