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Ratgeber Recht
Parkstreifen sind eigentlich eine schöne Sache. Doch wenn sie vor lauter Löchern eher einem Schweizer Käse gleichen, hört der Spaß für viele Autofahrer auf. Wer aber kommt für einen eventuellen Schaden auf?
Unter Umständen muss dann die Gemeinde haften, wenn durch Löcher auf dem Parkstreifen Autos beschädigt werden. Das jedenfalls geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg hervor (AZ: 12 U 158/14), über das jetzt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert.
Folgendes war geschehen: Ein Autofahrer parkte sein Fahrzeug auf einem unbefestigten Parkstreifen an einer Straße. Beim Parken fuhr er mit einem Rad in ein tiefes Loch. Die Karosserie setzte auf. Der Mann verlangte daraufhin von der Gemeinde Schadensersatz. Das Gericht verurteilte die Gemeinde zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 1.200 Euro. Es liege ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor, so die Richter. Auch bei einem unbefestigten Parkstreifen müsse die Gemeinde dafür sorgen, dass dieser trotz naturbedingter Unebenheiten – beispielsweise durch das Fällen von Bäumen – gefahrlos befahren werden könne.
geschrieben von MID veröffentlicht am 27.06.2016 aktualisiert am 27.06.2016
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