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Unfall im Ausland
Ein Autounfall im Urlaub ist ärgerlich. Das muss aber kein allzu großes Drama sein. Vorausgesetzt, man beachtet ein paar Tipps.
„Es ist nicht ungewöhnlich, dass die regulierende Versicherung erst nach einem halben Jahr zahlt. Gerade bei ungeklärter Schuldfrage kann der Prozess langwierig und teuer werden. Wer hier keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, muss tief in die Tasche greifen“, erklärt Achmed Leser, Unfallexperte beim TÜV Thüringen.
Auch wenn die grüne Versicherungskarte für die Einreise in die Länder der EU und einige weitere europäische Staaten überflüssig geworden ist, empfehlen die Experten, sie mitzuführen. Für Reisen nach Italien könne sie im Schadenfall nämlich nötig sein. Die grüne Versicherungskarte gilt als Nachweis für den Versicherungsschutz.
Ein weiteres wichtiges Dokument ist der sogenannte europäische Unfallbericht. Dieser ist europaweit einheitlich und in allen Sprachvarianten gleich aufgebaut. Er erleichtert das Ausfüllen bei fremdsprachigen Unfallgegnern. Auch wenn es sich nur um einen scheinbaren Bagatellschaden handelt, sollten sich Geschädigte alle Daten vom Unfallgegner notieren. Hier helfe der europäische Unfallbericht. „Machen Sie unbedingt Beweisfotos, eine Skizze vom Unfallhergang mit genauer Angabe des Unfallorts. Manchmal ist im Nachhinein nicht mehr ganz klar, an welcher Ecke der Unfall passiert ist. Notieren Sie sich Namen und Adressen von Zeugen“, empfiehlt der Fachmann.
Stammt der Unfallgegner aus einem EU-Staat, Liechtenstein, Monaco, Norwegen oder der Schweiz, können die Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher in Deutschland beim Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung geltend gemacht werden. Über den Zentralruf der Autoversicherer kann dieser in Erfahrung gebracht werden.
Derweil können sich die Versicherungen mit ihrer Entscheidung bis zu zwölf Wochen Zeit lassen. Immerhin übernehmen sie die Kommunikation mit der ausländischen Versicherung. Wer häufig ins Ausland fährt und kein Risiko eingehen will, ist mit einem Auslandsschutzbrief beziehungsweise einer Zusatzversicherung, die nach deutschem Recht reguliert, gut beraten, sagen die Experten.
geschrieben von MID veröffentlicht am 07.07.2016 aktualisiert am 07.07.2016
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