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Welchen Fahrzeugwert ein für einen Oldtimer erstelltes Gutachten ausweist, hängt von dessen späterem Einsatzzweck des Gutachtens ab.
Christof Schumann, Inhaber eines Kfz-Sachverständigen-Büros und Vertragspartner der GTÜ, unterscheidet zwischen dem Gutachten zur Abwicklung eines Versicherungsschadens und dem Gutachten für Erwerb oder Verkauf. Diese wiederum berücksichtigen andere Aspekte als ein Kurzgutachten zur Versicherungseinstufung. Deshalb, so Schumann, sollte der Auftrag auch eine Information darüber enthalten, wofür das Gutachten verwendet werden soll.
geschrieben von auto.de/(gfm/mid) veröffentlicht am 01.08.2013 aktualisiert am 01.08.2013
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