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(motorsport-magazin.com) Die Berufungsverhandlung rund um Lewis Hamiltons 25-Sekunden-Zeitstrafe beim Belgien GP wird immer verworrener. Am Montag präsentierte McLaren den Fall vor dem International Court of Appeal der FIA in Paris. Die erste Herausforderung: beweisen, dass die Berufung rechtskräftig ist, denn gegen Drive-Through-Strafen darf kein Einspruch eingelegt werden.
Der McLaren-Anwalt führte eine 25-Sekunden-Zeitstrafe für Tonio Liuzzi beim Japan GP 2007 als Präzedenzfall an. Damals wurde eine Berufung akzeptiert. Rennleiter Charlie Whiting sagte der FIA, dass er mit dem damaligen permanenten Rennkommissar Tony Scott Andrews gesprochen habe. Dieser solle ihm bestätigt haben, dass die Strafe ein Fehler gewesen sei, da sie eine Drive-Through hätte sein müssen, gegen die man nicht hätte berufen können.
Laut Informationen von grandprix.com kontaktierte McLaren den ehemaligen Rennkommissar selbst, um diese Geschichte zu verifizieren und erhielt dabei eine erstaunliche Antwort: Scott Andrews dementierte eine solche Unterhaltung mit Whiting und sagte, dass er in einer solchen seine Entscheidung verteidigt hätte.
Es ist bereits das zweite Mal, dass Whiting im Zuge der Hamilton-Strafe auffällt: während des Rennens bestätigte der Rennleiter dem McLaren-Team, dass er glaube, Hamilton habe die Position korrekt zurückgegeben. Das bewies auch der Funkverkehr, den McLaren in der Anhörung offen legte. Trotzdem soll es Whiting gewesen sein, der nach Rennende den Fall den Rennkommissaren vorlegte.
adrivo Sportpresse GmbH
geschrieben von veröffentlicht am 23.09.2008 aktualisiert am 23.09.2008
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