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Wer keinen eigenen Grund und Boden besitzt, stellt seinen Wohnwagen oder Anhänger in der Regel auf öffentlichen Parkplätzen ab. Oft wird er dabei über Wochen und Monate nicht bewegt. Was bei einem ordnungsgemäß zugelassenen Pkw kein Problem ist, kann in diesem Fall jedoch schnell zu einem Bußgeld führen.
Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen nach Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen oder Stellflächen stehen dürfen. Komplette Gespanne sind hiervon aber ausgenommen – doch das ist für die meisten höchstens bei längeren Fernreisen eine Option, bei denen man das Auto nicht braucht.
Kurzerhand in den geparkten Wohnwagen einzuziehen, ist auch keine Lösung. Zwar ist es auf Reisen durchaus erlaubt, zu Regenerationszwecken einmal zu übernachten, längere Aufenthalte hingegen sind eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Zuwiderhandlungen können mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Auf das Aufstellen von Campingmöbeln, Vorzelt oder ähnlichem sollte auf öffentlichen Parkplätzen generell verzichten werden.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 25.08.2015 aktualisiert am 25.08.2015
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