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Diesel-Partikelfilter Förderung
Für die Nachrüstung älterer Dieselautos mit einem Rußpartikelfilter gibt es auch 2016 wieder einen Zuschuss in Höhe von 260 Euro vom Staat. Das Angebot gilt für alle Diesel-Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen, die vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden. Halter von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen – wie etwa Transporter – erhalten den Zuschuss nur, wenn ihr Fahrzeug erstmalig vor dem 17. Dezember 2009 zugelassen wurde, wie die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) betont.
Nach erfolgter Nachrüstung in einer Fachwerkstatt bis spätestens 30. September 2016 können entsprechende Anträge bis einschließlich 15. November 2016 gestellt werden. Bis dahin muss der Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de eingegangen sein.
Grund für die neuerliche Staatshilfe sind im vergangenen Jahr nicht abgerufene Fördermittel. Für 2015 hatte der Bund 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, ausgezahlt wurden aber nur rund sieben Millionen Euro. Somit sind noch an die 23 Millionen Euro im Topf.
Die Nachrüstung kostet in der Fachwerkstatt für gängige Fahrzeugmodelle zwischen 600 und 1.000 Euro. Wichtig ist, dass der Fahrzeughalter nach erfolgter Nachrüstung die Partikelminderungsstufe in den Fahrzeugpapieren nachtragen lässt. Erst dadurch wird die Nachrüstung amtlich und das Finanzamt wird über eine eventuelle Änderung des Steuersatzes informiert sowie gegebenenfalls das Befahren von Umweltzonen möglich.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 25.01.2016 aktualisiert am 25.01.2016
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