Wildunfall – Versicherer regulieren unterschiedlich

Schnell kann es geschehen, dass auf einer Waldstrecke plötzlich ein Wildschwein oder Reh auf der Fahrbahn auftaucht. Das vor das Fahrzeug springende Wild kann folgenschwere Unfälle verursachen.

Viele Versicherungen bieten Ihren Kunden Hinweise zur Vermeidung eines Wildunfalls und Hilfestellung, falls es bereits zu einem Zusammenprall gekommen sein sollte.

Bei einem Zusammenstoß muss die Unfallstelle mit Warnblinker sowie -dreieck abgesichert und unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Für die Schadensregulierung durch die Kaskoversicherung braucht man von der Polizei, möglichst auch vom Jagdpächter oder Forstamt, eine entsprechende Bescheinigung.

Doch Vorsicht, die Versicherer regeln sehr unterschiedlich.
Nicht für alle Tierarten gilt die „Wildschadenklausel“: Grundsätzlich ist in der Teilkasko nur der Zusammenstoß mit „Haarwild“ (z. B. Reh, Hirsch, Wildschwein) versichert. Der Zusammenstoß mit einem großen Vogel oder einem Haustier ist nicht abgedeckt. Maßgeblich sind dabei am Ende die Versicherungsbedingungen.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum