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Schnell kann es geschehen, dass auf einer Waldstrecke plötzlich ein Wildschwein oder Reh auf der Fahrbahn auftaucht. Das vor das Fahrzeug springende Wild kann folgenschwere Unfälle verursachen.
Viele Versicherungen bieten Ihren Kunden Hinweise zur Vermeidung eines Wildunfalls und Hilfestellung, falls es bereits zu einem Zusammenprall gekommen sein sollte.
Bei einem Zusammenstoß muss die Unfallstelle mit Warnblinker sowie -dreieck abgesichert und unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Für die Schadensregulierung durch die Kaskoversicherung braucht man von der Polizei, möglichst auch vom Jagdpächter oder Forstamt, eine entsprechende Bescheinigung.
Doch Vorsicht, die Versicherer regeln sehr unterschiedlich.
Nicht für alle Tierarten gilt die „Wildschadenklausel“: Grundsätzlich ist in der Teilkasko nur der Zusammenstoß mit „Haarwild“ (z. B. Reh, Hirsch, Wildschwein) versichert. Der Zusammenstoß mit einem großen Vogel oder einem Haustier ist nicht abgedeckt. Maßgeblich sind dabei am Ende die Versicherungsbedingungen.
geschrieben von auto.de/koe veröffentlicht am 05.10.2009 aktualisiert am 05.10.2009
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