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Versicherungsfrage
Die Sonne geht gerade auf, die Straßen sind leer – was könnte es für einen Autofahrer schöneres geben? Doch dann passiert es: Bambi springt ins Scheinwerferlicht. Allein im Jahr 2015 kam es im Schnitt alle zwei Minuten zu einem Wildunfall. Im Durchschnitt zahlten die Versicherer pro Fall 2.485 Euro. Der Schaden stieg insgesamt auf über 653 Millionen Euro, was einem Plus von 14 Prozent entspricht.
Na gut, Schäden die am eigenen Fahrzeug durch Haarwild verursacht werden, begleicht die Teilkaskoversicherung. Doch was passiert nur wenige Sekunden nach dem Unfall selbst? Sind Autofahrer verpflichtet das angefahrene Tier von der Straße zu entfernen und schlimmstenfalls auch noch dafür aufkommen? Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit dem Urteil Az.: 7 A 5245/16 eine glasklare Antwort darauf: Weder noch. Wie es zu diesem Urteil kam? Autofahrer in Niedersachen, die mit einem Wildtier kollidiert waren, haben von ihren zuständigen Behörden Kostenbescheide zugestellt bekommen. Deren Inhalt: Der Fahrzeugführer solle die Verunreinigung der Straße unverzüglich beseitigen. Da dies nicht geschah, wurden die Kostenbescheide versandt. Da das verendet Wild Sache des Jagdrechts ist, stellen die Vorschriften zur Straßenreinigung keine taugliche Rechtsgrundlage.
geschrieben von MID veröffentlicht am 12.10.2017 aktualisiert am 12.10.2017
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