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Bei Wildunfällen sind im Jahr 2005 in Deutschland fast 2 300 Autofahrer verletzt worden, zwölf Menschen starben. Vor allem im Herbst und im Frühjahr steigt das Risiko eines Zusammenpralls mit einem Reh, Hirsch oder Wildschwein.
Unterwegs sind die Tiere meist in der Dämmerung frühmorgens zwischen fünf und acht Uhr oder abends zwischen 17 und 22 Uhr. Warnschilder auf Landstraßen und Autobahnen sollten daher unbedingt ernst genommen und die Geschwindigkeit reduziert werden. Gefahr droht insbesondere in Wald- und Feldgebieten.
Tiere am Straßenrand oder auf der Fahrbahn lassen sich eventuell durch Hupen und Abblenden vertreiben. Es ist aber stets mit mehreren Tieren im Rudel zu rechnen. Bei der Frage „Ausweichen oder nicht“ steckt man in der
Zwickmühle: Einerseits wird nach Angaben des TÜV Rheinland selbst bei einem Aufprall auf ein 20 Kilogramm leichtes Reh mit 50 km/h Geschwindigkeit bereits ein Aufprallgewicht von knapp einer halben Tonne entwickeln.
Andererseits kann ein Ausweichmanöver, das im Gegenverkehr, im Graben oder an einem Baum endet, noch viel schlimmer ausgehen.
Zudem sind Ausweichmanöver in der Teilkaskoversicherung nicht generell versichert. Die Versicherung zahlt nach Angaben der Deutschen Versicherer
(GDV) nur dann, wenn die Kollision mit dem Tier zu einer ebenso starken Beschädigung des Fahrzeugs geführt hätte. Dies ist in der Regel nur bei einem größeren und starken Tier der Fall. Kleineren Tieren wie einem Hasen oder einem Fuchs sollte man daher prinzipiell nicht ausweichen und auch größeren Tieren nur dann, wenn ein schlimmerer Unfall und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zweifelsfrei ausgeschlossen werden können.
In der Teilkasko kommt es aber auch bei einem Zusammenstoß darauf an, um welches Tier es sich handelt: Versichert sind nur Kollisionen mit Haarwild wie Rehen, Hirschen oder Wildschweinen. Vollkasko-Versicherte müssen sich um die Tiergattung keine Gedanken machen: Hier sind Unfälle aller Art und auch mögliche Schäden bei einem Ausweichmanöver versichert.
Ist es zu einem Unfall gekommen, muss die Polizei verständigt werden. Sie informiert den zuständigen Förster. Das verletzte oder tote Tier darf keinesfalls mit dem Auto mitgenommen werden. Die Polizei stellt eine Wildbescheinigung aus, die der Autofahrer für die eigene Versicherung benötigt. Auch wenn das Tier geflüchtet ist, kann die Polizei anhand von Spuren den Wildunfall bezeugen und bescheinigen.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 25.09.2006 aktualisiert am 25.09.2006
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