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Winter-Ratgeber
Die ersten frostigen Nächte bringen es mal wieder ans Tageslicht: Autofahrer können immer Winter viel falsch machen. Der ADAC hat einige der größten Irrtümer bei Eis und Schnee zusammengefasst.
Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen. Wer dies tut, muss mit eingeschränkter Sicht und zehn Euro Strafe rechnen. Wichtig für gute Sicht ist auch, dass die Scheibenwischanlage mit Frostschutzmittel gefüllt ist. Und mit noch einer falschen Annahme räumen die Experten auf: Sind verschneite Verkehrsschilder nur aufgrund ihrer Form wie zum Beispiel „Stopp“ oder „Vorfahrt gewähren“ zu erkennen, schützt die fehlende Lesbarkeit beim Verstoß nicht vor Strafe.
Auch bei der Kleidung gilt es, einiges zu beachten: Wer sich nämlich im dicken Wintermantel oder der Daunenjacke hinters Steuer setzt, gefährdet aufgrund des nicht optimal anliegenden Gurts seine Sicherheit. Schon bei einem Crash mit 16 km/h schneidet das quer liegende Gurtband laut Experten tief in den Bauch ein. Innere Verletzungen sind dann möglich.
Die Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen müssen vor dem Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für das Autodach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallenden Schnee behindert wird.
Eine weitere Unsitte ist das Laufenlassen des Motors, während man das Auto von Eis und Schnee befreit. Wer dies tut, der verursacht unnötigen Lärm und Abgase und riskiert zehn Euro Bußgeld. Und: Im Stand braucht ein Motor sehr lange, bis er warm wird.
Copyright: ADAC
Räum- und Streufahrzeuge sollten in der Regeln nicht überholt werden. Die Fahrbahn vor ihnen ist häufig gefährlich glatt. Einem entgegenkommenden Räumfahrzeug sollten Autofahrer ausreichend Platz lassen. Denn die Schneeschaufel ist deutlich breiter als das Fahrzeug selbst – das wird leicht unterschätzt. Obwohl der Winterdienst Tag und Nacht im Einsatz ist, können nicht alle Straßen immer und zu jeder Zeit geräumt und gestreut sein. Autofahrer haben keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit immer den Witterungsbedingungen anpassen.
Bei einem Unfall kann Wintergepäck schnell zur tödlichen Gefahr werden. Ein ungesicherter Koffer mit etwa 20 Kilogramm trifft bei einem Crash mit Tempo 50 mit einer Wucht von bis zu einer Tonne auf. Deshalb sollten Wintersportler bei der Fahrt in den Ski-Urlaub Dachboxen, Skiträger und Spanngurte nutzen. Ungesicherte Ladung wird mit einem Punkt in Flensburg und bis zu 75 Euro Strafe geahndet.
Und all denen, die überhaupt keine Lust aufs Autofahren im Winter haben, sei gesagt: Wer seinen Wagen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellt, zahlt 40 Euro, bekommt einen Punkt und muss die Kosten fürs Abschleppen zahlen.
geschrieben von MID veröffentlicht am 23.11.2015 aktualisiert am 23.11.2015
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