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Das Schneechaos hat auf deutschen Autobahnen zu zahlreichen örtlichen Fahrverboten für Lkw geführt. Durchgesetzt werden können sie aber kaum. Die Polizei ist auf die Einsicht der Fahrer angewiesen. Zuständig für die Fahrverbote sind die jeweiligen Bezirksregierungen, die auf Empfehlung der Autobahnpolizei handeln. Sieht diese eine Verkehrsgefährdung durch liegengebliebene Lkw, wird umgehend ein Verbot ausgesprochen und über die elektronischen Warntafeln an der Autobahn bekanntgegeben.
Wer trotz Verbots weiter fährt, riskiert laut der Bezirksregierung Düsseldorf ein Bußgeld von 40 Euro. In der Praxis bleibt das aber meist ohne Wirkung. Zumindest rund um die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt ist beim letzten Fahrverbot während des Tiefs Petra trotz zahlreicher weiterfahrender Lkw keine Verwarnung ausgesprochen worden. Denn einerseits ist die Polizei während des Verkehrschaos mit der Sicherung von Unfallstellen beschäftigt, andererseits bleibt Lkw-Fahrer häufig gar nichts anderes übrig, als weiterzufahren. Die Stellplatzkapazitäten von Rasthöfen und Parkplätzen reichen bei weitem nicht aus, alle Fahrzeuge aufzunehmen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 20.12.2010 aktualisiert am 20.12.2010
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