Winterausrüstung im Einzugsgebiet von Mailand

Eine für ausnahmslos alle Autofahrer geltende Winterausrüstung hat die Mailänder Provinzialverwaltung angeordnet. Danach dürfen auch nicht auf ihrem Territorium wohnhafte Benutzer von Provinzialstraßen in der Zeit zwischen 15. November 2010 und 31. März 2011 nur noch mit Winterreifen unterwegs sein.

Auch Schneeketten sollten an Bord sein. Andernfalls drohen eine Geldbuße in Höhe von 78 Euro und der Abzug von zwei Führerscheinpunkten.

Das betrifft auch deutsche Autofahrer, da es in Italien ein „Gutpunktesystem“ gibt. Touristen aller Nationen bekommen pauschal 20 Punkte gut geschrieben, sind diese durch Verkehrsvergehen aufgebraucht, erhält er ein Fahrverbot zwischen einem halben und zwei Jahren in ganz Italien.

Von der Winterausrüstungsregelung betroffen sind alle Straßen mit dem Kürzel SP (Strada Provinciale) markierten Landstraßen. Sie machen im Mailänder Einzugsgebiet eine Gesamtlänge von rund 900 Kilometern aus. Das Aufstellen entsprechender Schilder ist nicht vorgesehen, da die Öffentlichkeit durch die Medien informiert werden soll. Aktuell geworden ist die Ausrüstungpflicht durch die jüngste Reform der italienischen Straßenverkehrsordnung, die lokale Gebietskörperschaften zum Erlass einer dahingehenden Verordnung ermächtigt.

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