Wintercamping – Keiner muss frieren

Wer ein Wohnmobil oder Wohnwagen besitzt, muss diese nicht unbedingt im Winter einmotten. Denn Wintercamping erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Damit der Urlaub in der kalten Jahreszeit in den mobilen vier Wänden nicht mit Frostbeulen und Ärger endet, gilt es einige Maßnahmen zu ergreifen.

Unabdingbar sind Winterreifen auf dem Fahrzeug. Auf denen sollte noch ausreichend Profil sein. Geht es ins Gebirge, kommen noch Schneeketten dazu. Bei Reifen schreibt der Gesetzgeber 1,6 Millimeter Profiltiefe vor, sicherer sind aber mindestens 4 Millimeter. Pneus, die Beulen oder Risse aufweisen oder älter als sechs Jahre sind, sollten nicht mehr verwendet werden, da sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Für Reifen von Gespannen und Pkw-Anhänger-Kombinationen, die eine 100 km/h-Zulassung nach § 18 StVZO besitzen, ist ein Höchstalter von sechs Jahren vorgeschrieben.

Wichtig ist auch, dass alle technischen Anlagen in einem einwandfreien Zustand sind. Vor der Fahrt empfiehlt es sich, die Heizungs- und Gasanlage auf Dichtigkeit und Funktion zu prüfen. Auch der Füllstand der Gasflaschen der Gasflaschen verdient beachten. Die Mitnahme einer Ersatzflasche ist ratsam. Für den Winter eignet sich Propan- anstatt Butangas besser, da es nicht seinen Aggregatzustand verändert und auch bei tiefen Temperaturen brennbar ist.

Vor der Abreise ist es sinnvoll, wenn alle Haupt- und Absperrventile der Gasanlage und der Geräte geschlossen sind. Allerdings darf das Hauptventil der Heizung geöffnet werden, wenn das Fahrzeug während der Fahrt beheizt werden soll. Aber auch nur dann, wenn eine sogenannte Schlauchbruchsicherung montiert ist. Muss auf der Reise getankt werden, ist die Heizung aus Sicherheitsgründen allerdings abzuschalten.

Nicht zu vernachlässigen ist die Abfahrtszeit. Sie sollte so geplant werden, dass der Ankunftsort am frühen Nachmittag erreicht wird. Denn dann sind die Temperaturen meist noch erträglich für den Aufbau von Vorzelt oder Anbauten.

Auf dem Campingplatz gehört eine tägliche Kontrolle der Lüftungsöffnungen zu den Pflichtaufgaben. Sie müssen immer frei sein, damit eine Luftzirkulation gewährleistet ist und im Innenraum weniger Feuchtigkeit entsteht. Dafür kann auch die Dachluke einen Spalt geöffnet werden.

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